FOREIGN INVESTMENT ACT |
||
|
||
Der “Foreign Investment Act” aus dem Jahre 1990, zuletzt geändert im Jahre 1993, regelt im wesentlichen den wirtschaftsrechtlichen Status ausländischer Staatsangehöriger, Gesellschaften ausländischen Rechts sowie namibischer Gesellschaften mit ausländischen Mehrheitsanteilen. |
||
|
Nach diesem Gesetz genießen ausländische Staatsangehörige wirtschaftliche Gleichbehandlung mit namibischen Staatsbürgern. Ausländische Investoren haben demnach zu allen Investitionsbereichen gleichberechtigten Zugang, ohne daß eine Beteiligung namibischer Partner oder der Regierung erforderlich ist. Einzige Ausnahme hierzu bildet die Nutzung natürlicher Ressourcen; hier behält die Regierung sich oder namibischen Firmen das Recht auf Beteiligung vor bzw. kann namibischen Staatsbürgern Nutzungsrechte zu günstigeren Bedingungen erteilen. |
|
Im Falle einer Enteignung nach Maßgabe des Artikels 16 der namibischen Verfassung gewährt das “Certificate of Status Investment” seinem Inhaber eine angemessene Entschädigung in frei konvertierbarer Währung. Die Voraussetzungen für die Erteilung des “Certificate of Status Investment” sind wie folgt:
Begünstigend auf eine Erteilung des Investitionspapiers wirkt sich aus, wenn die geplante Investition einen Beitrag zu den namibischen Entwicklungszielen leistet, zu denen insbesondere gehören:
Das “Certificate of Status Investment” bietet dem Investor folgende Begünstigungen:
|
||
|
|