FOREIGN INVESTMENT ACT

 

   Der “Foreign Investment Act” aus dem Jahre 1990, zuletzt geändert im Jahre 1993, regelt im wesentlichen den wirtschaftsrechtlichen Status ausländischer Staatsangehöriger, Gesellschaften ausländischen Rechts sowie namibischer Gesellschaften mit ausländischen Mehrheitsanteilen.
 

Boscia albitrunca   (Foto: Andreas Wienecke)

   Nach diesem Gesetz genießen ausländische Staatsangehörige wirtschaftliche Gleichbehandlung mit namibischen Staatsbürgern. Ausländische Investoren haben demnach zu allen Investitionsbereichen gleichberechtigten Zugang, ohne daß eine Beteiligung namibischer Partner oder der Regierung erforderlich ist. Einzige Ausnahme hierzu bildet die Nutzung natürlicher Ressourcen; hier behält die Regierung sich oder namibischen Firmen das Recht auf Beteiligung vor bzw. kann namibischen Staatsbürgern Nutzungsrechte zu günstigeren Bedingungen erteilen.


   Das Gesetz sieht weiterhin die Erteilung eines sogenannten “Certificate of Status Investment” durch den Wirtschaftsminister vor. Der Vorteil eines solchen Papiers liegt insbesondere in der Möglichkeit der ungehinderten Konvertierbarkeit und des freien Transfers von Investitionsmitteln.

   Im Falle einer Enteignung nach Maßgabe des Artikels 16 der namibischen Verfassung gewährt das “Certificate of Status Investment” seinem Inhaber eine angemessene Entschädigung in frei konvertierbarer Währung.

   Die Voraussetzungen für die Erteilung des “Certificate of Status Investment” sind wie folgt:

  • bei Erstinvestitionen eine Mindestinvestitionshöhe von N$ 2 Mio.
  • ausländische Teilhaberschaft von mindestens 10 %                    
  • aktive ausländische Teilnahme in der Geschäftsführung.            

   Begünstigend auf eine Erteilung des Investitionspapiers wirkt sich aus, wenn die geplante Investition einen Beitrag zu den namibischen Entwicklungszielen leistet, zu denen insbesondere gehören:

  • Entwicklung der ländlichen Gebiete                    
  • Einsatz von lokalen Rohstoffen und Arbeitskräften
  • Ausbildungsfördernde Maßnahmen                      
  • Gleichstellungsmaßnahmen                                
  • Gleichberechtigung von Frauen                           
  • Umweltschutz.                                                     

   Das “Certificate of Status Investment” bietet dem Investor folgende Begünstigungen:

  • garantierter Zugang zu frei konvertierbarer Währung für Auslandszahlungen zur Begleichung von Verbindlichkeiten sowie für den Geldtransfer von Gewinnen und Dividenden oder von Erlösen aus dem eventuellen Verkauf des Unternehmens oder von Unternehmensanteilen,
  • die Inanspruchnahme eines internationalen Schiedsspruchverfahrens im Falle einer Auseinandersetzung mit der Regierung.