DER WILDZAUN

 

   Die Abgrenzung eines Wildschutzgebietes von kommerziell genutzten Rinderfarmen ist eine der vom Ministerium für Naturschutz aufgestellten Grundbedingungen. Diese Forderung wird mit dem Wunsch, auch Nashörner anzusiedeln, noch konkretisiert, letztendlich auch um Unbefugte abzuhalten.


Der wildsichere Schutzzaun   (Foto: Andreas Wienecke)

 

   Die Spezifikationen des Zaunes sind für die unterschiedlichen Tierarten offiziell festgelegt. Diese  Regularien sind zu berücksichtigen, denn der fertige Zaun wird durch Mitarbeiter des Ministeriums vor Ort auf Übereinstimmung geprüft und  erst nach positivem Abschluss des Verfahrens wird das erforderliche Zertifikat ausgestellt. 

 

  
   Insgesamt 14 quer laufende Drähte, verteilt auf 220 cm Höhe, bilden das Gerippe. Eingehängte Streben stellen nicht nur eine optische Sperre dar, sondern halten gleichzeitig die Drähte auf Abstand. Und sie verstärken die Stabilität, ohne jedoch die Flexibilität zu beeinträchtigen. So bleibt gewährleistet, dass größere Antilopen sogar durch den nachgebenden Zaun springen können, ohne sich zu verletzen. Maschendraht am Boden wiederum erschwert den Wechsel kleinerer Tiere.

   Zwar summiert sich der Umfang des Kerngebietes auf 35 km, wegen bestehender Teilabschnitte mußten aber “nur” noch 26 km errichtet werden. Das nahm mehrere Monate in Anspruch und es bedurfte acht großer Sattelschlepper,
um das Material anzuliefern. Schauen Sie doch einmal in unsere Abteilung Meilensteine.
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