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DER WILDZAUN |
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Die Abgrenzung eines Wildschutzgebietes von kommerziell genutzten Rinderfarmen ist eine der vom Ministerium für Naturschutz aufgestellten Grundbedingungen. Diese Forderung wird mit dem Wunsch, auch Nashörner anzusiedeln, noch konkretisiert, letztendlich auch um Unbefugte abzuhalten. |
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Die Spezifikationen des Zaunes sind für die unterschiedlichen Tierarten offiziell festgelegt. Diese Regularien sind zu berücksichtigen, denn der fertige Zaun wird durch Mitarbeiter des Ministeriums vor Ort auf Übereinstimmung geprüft und erst nach positivem Abschluss des Verfahrens wird das erforderliche Zertifikat ausgestellt.
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Zwar summiert sich der Umfang des Kerngebietes auf 35 km, wegen bestehender Teilabschnitte mußten aber “nur” noch 26 km errichtet werden. Das nahm mehrere Monate in Anspruch und es bedurfte acht großer Sattelschlepper, |
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